Wie funktioniert Factoring?
Beim Factoring generieren Sie Liquidität für Ihre Praxis, indem Sie Ihre offenen Forderungen laufend auf Grundlage eines Rahmenvertrags an die VfH verkaufen. Mit Hilfe von Factoring schaffen Sie sich ohne jegliches Risiko umsatzkongruenten finanziellen Handlungsspielraum. Sie finanzieren Ihre geplanten Investitionen somit einfach selbst und müssen sich keine Gedanken über steigende Kreditauflagen machen. Sollten Sie dennoch zusätzlichen Kreditbedarf haben, machen Sie einen äußerst guten Eindruck bei Ihrer Hausbank, da sich Ihre Eigenkapitalquote positiv entwickelt.
Neben der Umsatzfinanzierung verringern Sie gleichzeitig die administrativen Tätigkeiten, die von den Mitarbeitern der Praxis geleistet werden müssen, beträchtlich und profitieren zudem von einem 100%-igen Schutz vor Zahlungsausfällen. Beim Factoring mit der VfH übertragen Sie Ihre gesamte Debitorenbuchhaltung, einschließlich Inkasso- und Mahnwesen und des gerichtlichen Forderungseinzugs, an die VfH und senken dadurch erheblich die Verwaltungslast Ihrer Mitarbeiter, die sich nun voll und ganz Ihren Patienten widmen können.
Es ist ganz einfach...
- Durch die Behandlung des Patienten generieren Sie eine Forderung.
- Sie verkaufen Ihre Forderung gegenüber Privat- und Kassenpatienten an die VfH.
- Durch den Verkauf der Forderung an die VfH erhält Ihre Praxis sofortige Liquidität in der Höhe des vereinbarten Ankaufsatzes.
- Die VfH übernimmt die Rechnungsstellung an den Patienten und kümmert sich bei Bedarf um das Mahn- und Debitorenmanagement.
- Die VfH bietet Ihren Patienten bei Interesse die Möglichkeit, Rechnungen in Raten zu zahlen. Dabei entscheidet sich der Patient für eine Laufzeit, die am besten zu seiner Finanzplanung passt.
- Die Ratenzahlung des Patienten ändert nichts an der sofortigen Auszahlung an die Praxis.
- Die Praxis gewinnt 100%-igen finanziellen Handlungsspielraum bei 0%-igem Risiko, da die Forderungen durch die VfH bei voller Ausfallsicherheit für die Praxis angekauft werden.
- Die Praxis wird bei Zahlungsverzug oder -unfähigkeit des Patienten nicht rückbelastet.
FAQ
Beliebte Optionen:
- Sofortige Auszahlung (zzgl. gesetzl. MwSt.)
- Auszahlung nach 2 Wochen (zzgl. gesetzl. MwSt.)
- Auszahlung nach 4 Wochen (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Wir zahlen Ihre Forderung auch gerne nach individueller Vereinbarung mit Ihnen aus.
Ihre Daten können auf verschiedenen Wegen an die VfH übermittelt werden:
- Versand der Rechnungen per Post
- Versand per Datenträger (Bitte geben Sie das Format der Anrechnungsdatei an.)
- Versand via Webportal (Fordern Sie bitte über unsere „Erstanmeldung“ die Anlegung eines Kunden-Accounts an.)